Der An- und Verkauf originaler Militaria bis 1945 ist in Deutschland legal — einschließlich Stücken aus der NS-Zeit. Geregelt ist nicht der Besitz oder Verkauf solcher Objekte, sondern die öffentliche Zurschaustellung bestimmter Symbole (§ 86a StGB) und der Umgang mit Waffen (Waffengesetz). Beides lässt sich beim Verkauf sauber handhaben, und genau so machen wir es.
Vorab der Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was § 86a StGB tatsächlich regelt
§ 86a StGB verbietet das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen — etwa Hakenkreuz, SS-Runen oder Parteiabzeichen der NSDAP. Verboten ist die öffentliche Darstellung: das Zeigen auf der Straße, das Einstellen unverpixelter Fotos in ein öffentliches Inserat, das Tragen eines entsprechenden Ordens.
Nicht verboten ist der Besitz eines historischen Originals, seine Weitergabe im privaten Rahmen oder der Verkauf an einen Sammler oder Händler. Das Gesetz kennt zudem die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86 Abs. 4 StGB), die unter anderem Wissenschaft, Forschung, Lehre und die Berichterstattung über Vorgänge der Geschichte vom Verbot ausnimmt.
Für Sie als Verkäufer heißt das konkret:
- Ein geerbtes Stück mit Hakenkreuz zu besitzen ist nicht strafbar. Sie müssen nichts abgeben und nichts vernichten.
- Der Verkauf an uns ist legal. Die Übergabe erfolgt privat, nicht öffentlich.
- Vorsicht beim Selbstverkauf im Internet: Wer ein unverpixeltes Foto mit verbotener Symbolik öffentlich auf einem Marktplatz einstellt, bewegt sich selbst im Anwendungsbereich des § 86a. Große Plattformen wie eBay untersagen solche Artikel ohnehin in ihren Richtlinien.
Wie wir mit Symbolik umgehen
Fotos, die Sie uns per WhatsApp schicken, sind eine private Übermittlung zur Begutachtung — keine öffentliche Zurschaustellung. Sie können uns Ihre Stücke also unbesorgt so fotografieren, wie sie sind. Wir dokumentieren solche Objekte ausschließlich privat, stellen sie nirgends öffentlich aus, und wo auf unserer Website historische Stücke gezeigt werden, ist betroffene Symbolik abgedeckt. Diskretion gilt bei uns in beide Richtungen: gegenüber dem Gesetz und gegenüber Ihrem Umfeld.
Blankwaffen ja, Schusswaffen nein
Beim Thema Waffen trennt das Waffengesetz (WaffG) klar:
- Blankwaffen — Bajonette, Säbel, Degen, Dolche — sind als historische Sammlerstücke für Volljährige frei erwerbbar und frei verkäuflich. Sie dürfen sie besitzen, verkaufen und versenden. Ein Bajonett aus dem Nachlass ist also kein Fall für die Behörde, sondern ein normales Sammlerobjekt. Diese Stücke kaufen wir an.
- Schusswaffen und Munition unterliegen dem Waffengesetz und kaufen wir grundsätzlich nicht an. Findet sich in einem Nachlass eine Pistole, ein Gewehr oder Munition, melden Sie den Fund der örtlichen Waffenbehörde oder der Polizei — als Erbe haben Sie dafür gesetzliche Fristen. Auch deaktivierte Waffen brauchen eine amtliche Abnahme; das prüfen wir nicht und lassen davon die Finger.
Stahlhelme, Uniformen, Orden, Ausrüstung, Urkunden und Fahrzeuge fallen unter keine dieser Beschränkungen und sind frei handelbar.
Und der Versand?
Der Versand originaler Militaria innerhalb Deutschlands und ins EU-Ausland ist zulässig. Wir wickeln jeden Ankauf per versichertem Versand ab oder holen Sammlungen persönlich ab; zur richtigen Verpackung beraten wir Sie vor dem Absenden. Die Sendung läuft neutral verpackt — von außen ist nicht erkennbar, was sich darin befindet.
Häufige Fragen
Sind Wehrmacht-Uniformen verboten?
Nein. Besitz und Verkauf originaler Wehrmacht-Uniformen sind legal. Nur das öffentliche Tragen von Uniformteilen mit verbotenen Kennzeichen ist untersagt. Als Sammlerstück im privaten Verkauf ist eine Uniform unproblematisch — wir kaufen sie an.
Ist es erlaubt, ein Eisernes Kreuz zu tragen?
Das Eiserne Kreuz von 1939 trägt ein Hakenkreuz und darf in dieser Form nicht öffentlich getragen oder gezeigt werden. Besitz und Verkauf des Originals sind dagegen legal. Ältere Stufen (1813, 1870, 1914) tragen keine verbotenen Symbole.
Sind Stahlhelme erlaubt?
Ja. Ein Stahlhelm ist weder eine Waffe noch ein verbotenes Kennzeichen. Besitz, Kauf und Verkauf sind uneingeschränkt legal — auch mit originalem Abzeichen, solange es nicht öffentlich zur Schau gestellt wird.
Wo darf ich ein Bajonett verkaufen?
Überall dort, wo an Volljährige verkauft wird — Bajonette sind erlaubnisfreie Blankwaffen. An uns können Sie es direkt verkaufen: Foto per WhatsApp genügt, Klingenmarkierungen bitte mitfotografieren.
Muss ich geerbte NS-Objekte abgeben oder vernichten?
Nein. Es gibt keine Abgabepflicht für historische Objekte mit NS-Symbolik — die Ausnahme sind Schusswaffen und Munition, die zur Waffenbehörde gehören. Alles andere dürfen Sie behalten oder verkaufen.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp an +34 665 164 779 — wir sagen Ihnen innerhalb von 24 Stunden kostenlos, was Sie haben, was davon verkäuflich ist und was wir dafür zahlen. Bei Einigung erhalten Sie Ihr Geld sofort.
